VEREINSSTATUTEN qpdb.ch (KFV)
Art. 1: Name und Sitz
Der Verein „qpdb.ch – Kulturförderverein (KFV)“ ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8126 Zumikon, Dorfplatz 13 (Hauptsitz). Die Korrespondenzadresse lautet: 8630 Rüti, Zelgstr. 4.
Art. 2: Zweck
Der Verein fördert zeitgenössische Schweizer Kulturprojekte in Bereichen wie Kunst, Musik, Film, Literatur, Fotografie, Multimedia, Tanz, Theater, Sport sowie Wald- und Wasserkultur. Er lehnt jegliche diskriminierenden, rassistischen, religiösen oder sittenwidrigen Inhalte ab und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
Art. 3: Gemeinnützige Tätigkeiten
Der Verein organisiert kulturelle Veranstaltungen und Projekte im In- und Ausland, unterstützt Kulturschaffende, setzt sich für deren Rechte ein und bietet entsprechende Dienstleistungen an.
Art. 4: Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Jahresbeiträge sind gestaffelt:
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag (CHF) |
MINIMITGLIED | 39.– |
MAXIMITGLIED | 69.– |
SUPERAMITGLIED | 89.– |
MEGAMITGLIED | 100.– |
GIGAMITGLIED | 150.– |
TERAMITGLIED | ab 199.– |
Gönnerbeiträge sind ebenfalls möglich. Eintritt erfolgt mit drei Empfehlungen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Austritt ist mit 30 Tagen Frist zum Jahresende möglich. Ausschluss ist bei Pflichtverletzung oder Nichtzahlung möglich. Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Art. 5: Organe
- Vollversammlung (VV)
Findet jährlich oder alle zwei Jahre statt. Einladung erfolgt 21 Tage im Voraus. Teilnahme für Vorstandsmitglieder ist Pflicht.2. Vorstand
Besteht aus max. 7 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern (z. B. Präsident/in, Kassierer/in, Aktuar/in). Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit bei 2/3-Anwesenheit.3. Schatzmeister/in / Rechnungsrevisor/in
Führt die Buchhaltung, erstellt den Jahresbericht. Vereinsrechnung wird jährlich geprüft.
Art. 6: Konsigniere
Der Initiant (Gründungsmitglied) ist auf Lebenszeit von Beiträgen befreit, nicht ausschliessbar und ernennt nach seinem Tod ein Familienmitglied als Nachfolger.
Art. 7: Geschäftsstelle
Der Vorstand kann eine Geschäftsstelle oder Sektion zur operativen Unterstützung einsetzen.
Art. 8: Finanzen
Einnahmen stammen aus Mitgliederbeiträgen, Gönnerbeiträgen, Veranstaltungen, Subventionen, Schenkungen usw. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Art. 9: Haftung
Es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstands ist ausgeschlossen.
Art. 10: Statutenänderung und Auflösung
Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung durch 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Bei Auflösung wird das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Kulturinstitution übertragen. Alternativ gehen 50 % an die AVINA Stiftung (Hurden) und 50 % an die Gebert Stiftung für Kultur (Rapperswil). Eine Verteilung an Mitglieder ist ausgeschlossen.
Genehmigt an der VV vom Mi. 13. März 2024 für zwei Jahre bis zum 12. März 2026. Aktualisiert am Mi. 13. März 2024. Präsident: Francisco Miguel Barbosa Ferreira aus Kilchberg (ZH) Kulturmanager (CAS).
